§ 303 Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Dementsprechend handelt es sich hierbei nicht um Sachbeschädigung, sondern höchstens Selbstjustiz, aber wahrscheinlich eher um einen Dienst an die Allgemeinheit.
§ 303 Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Meine Antwort auf die Frage, wie deutsch ich bin.
*tschulligom
Wenn man den Roller schiebt, ist es dann vorübergehend?
Der Roller geht nicht, der rollt, das Gesetz ist also in dem Fall nicht anwendbar.
Was wenn der Roller still auf der Stelle steht, ich ihn aber im Vorübergehen “übersetze”?
Das wäre eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Rollers, wodurch der Garantieanspruch sofort erlischt. Nicht machen!
mfG Tanja Rechtsbehelf
Nutzername prüft aus.
§1: Die Amtssprache ist Deutsch
Dementsprechend handelt es sich hierbei nicht um Sachbeschädigung, sondern höchstens Selbstjustiz, aber wahrscheinlich eher um einen Dienst an die Allgemeinheit.